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   VG Braunschweig, 23.08.1999 - 6 A 6390/98   

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VG Braunschweig, 23.08.1999 - 6 A 6390/98 (https://dejure.org/1999,26049)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.08.1999 - 6 A 6390/98 (https://dejure.org/1999,26049)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. August 1999 - 6 A 6390/98 (https://dejure.org/1999,26049)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 25.04.1991 - 1 B 146.88

    Fahrzeug; Umschreibung; Zulassung; Kraftfahrzeug; Käufer; Fahrzeugbrief

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.1999 - 6 A 6390/98
    Entscheidend ist, dass dem Kläger das Fahrzeug verkauft und übergeben worden ist und sich der Kläger in der von ihm unterschriebenen Veräußerungsanzeige an die Zulassungstelle im Hinblick auf diesen Kaufvertrag und die Abnahme des Fahrzeugs als verantwortlich für den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet hat (vgl. hierzu: OVG Berlin, Beschl. vom 25.04.1991 - VerkMitt 1991, 87 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 454/03

    Abmeldung; Anhörung; Finanzamt; Kraftfahrzeugsteuer; Mahnung; Steuer;

    Dem Äquivalenzprinzip in § 9 Abs. 1 VwKG wird vielmehr in der Regel mit einer Pauschalierung des durchschnittlichen Verwaltungsaufwands und einer typisierenden Wertrelation von Verwaltungsleistung und Nutzen der Amtshandlung genügt, sofern die Gebührenermittlung nicht grob übersetzt ist (vgl. hierzu: Nds. OVG, Urt. vom 11.04.1981 - 9 OVG A 12/80 - m. w. Nw.; VG Braunschweig, Urt. vom 23.08.1999 - 6 A 6390/98 -, Gerichtsbescheid vom 29.07.1997 - 6 A 61117/96 -).
  • VG Braunschweig, 14.02.2001 - 6 B 25/01

    Aussetzungsantrag; Gebühren; Haftpflichtversicherung; Pkw; Stilllegung;

    Dem Äquivalenzprinzip in § 9 Abs. 1 VwKG wird vielmehr in der Regel mit einer Pauschalierung des durchschnittlichen Verwaltungsaufwands und einer typisierenden Wertrelation von Verwaltungsleistung und Nutzen der Amtshandlung genügt, sofern die Gebührenermittlung nicht grob übersetzt ist (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urt. vom 11.04.1981 - 9 OVG A 12/80 - m.w.N.; VG Braunschweig, Urt. vom 23.08.1999 - 6 A 6390/98 -, Gerichtsbescheid vom 29.07.1997 - 6 A 61117/96 -).
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